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Interview

Das Wort hat Ralph Frey, Geschäftsführer der Aufsichtsorganisation AOOS, der wiederum in unserem Newsletter die Schlüsselaspekte und Entwicklungen der Aufsichtsprüfung 2025 erläutert.

Ralph Frey, Geschäftsführer der Aufsichtsorganisation AOOS     

Interview von Annick Weizman VSV | ASG

 

Wie beurteilen Sie insgesamt die Qualität der Prüfung für das Geschäftsjahr 2024? Welche wesentlichen Feststellungen können Sie daraus ableiten?

Die Kontrolle der Prüfberichte 2024 ist in vollem Gange. Bereits lässt sich jedoch sagen, dass die Qualität der Prüfberichte von Jahr zu Jahr besser wird.

Da die AOOS keine Schulungen für Prüfer anbieten kann, arbeitet sie zur Verbesserung der Qualität in der aufsichtsrechtlichen Prüfung das ganze Jahr über bilateral mit den Prüfgesellschaften zusammen, übermittelt bei Bedarf zeitnah aufsichtsrelevante Mitteilungen und organisiert einmal jährlich eine Informationsveranstaltung.

Die Kontrolle der Prüfberichte wird von der AOOS unter Berücksichtigung aller Dokumente durchgeführt, welche sich im Dossier des angeschlossenen Finanzinstituts befinden (insb. frühere Prüfberichte und Jahresrechnungen, Dokumente des Bewilligungsverfahrens und von Änderungsgesuchen), um die vom Prüfer gelieferten Daten und Antworten auf ihre Plausibilität zu überprüfen.

Bei Unstimmigkeiten bittet die AOOS den Prüfer und/oder den Angeschlossenen um eine Bestätigung. Öffentliche Informationen, die auf Websites, insbesondere auf derjenigen des Angeschlossenen, oder in sozialen Netzwerken zu finden sind, werden ebenfalls miteinbezogen. Diese Plausibilitätsprüfung dient dazu, ein für den Angeschlossenen korrektes Risikorating zu erstellen. Ausgehend von diesem Rating werden die Aufsichtsmassnahmen und die Dauer des Prüfzyklus festgelegt.

Die Prüfgesellschaften haben keinen Zugriff und damit vollständigen Einblick über die vom Finanzinstitut der FINMA und der AO übermittelten Unterlagen. Die Informationen und Dokumente werden vom Angeschlossenen bereitgestellt. Daher ist die Zusammenarbeit und eine vollständige Transparenz zwischen dem Finanzinstitut und der Prüfgesellschaft von grosser Bedeutung. Das Lesen des Prüfberichts ist eine grundlegende Aufgabe des Angeschlossenen, um allfällige Unstimmigkeiten zu beseitigen. Da das Finanzinstitut seine Tätigkeit sehr gut kennt, kann es eventuelle Differenzen erkennen und dem Prüfer melden. Oft konzentriert sich der Angeschlossene im Wesentlichen auf die Beanstandungen und Empfehlungen, ohne sich um alle anderen Antworten im Prüfbericht zu kümmern, die möglicherweise nicht vollständig korrekt sind.

 

Inwiefern hat sich das Prüfkonzept der FINMA verändert? Wie tiefgehend und umfangreich ist die aktuelle Prüfung? Wie schätzen Sie die Angemessenheit des Prüfkonzepts für die konkrete Tätigkeit der Vermögensverwalter ein?

Die FINMA hat versucht, ein möglichst umfassendes Modell für einen Musterprüfbericht in den drei Prüfungsbereichen GwG, FIDLEG und FINIG zu erstellen, wobei sie sich am Inhalt der Prüfung von Finanzinstituten wie Banken und KAG-Vermögensverwaltern orientiert hat.

Dieses Vorgehen hat zu einem Ergebnis geführt, welches unserer Meinung nach optimiert werden müsste. Anstatt jeweils alle Prüfbereiche vollständig prüfen zu müssen, wären weniger und spezifische, sich abwechselnde Themen mit einer grösseren Prüftiefe anzustreben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Mehrheit der bewilligten Vermögensverwalter und Trustees Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als drei Vollzeitstellen sind, wie die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 2024/1 kommunizierte.

Die prudenzielle Aufsicht über die Vermögensverwalter und Trustees auf der Grundlage dieses neuen Prüfkonzepts steckt jedoch noch in den Kinderschuhen. Die FINMA bewertet die Angemessenheit ihres Prüfkonzeptes insbesondere anhand der jährlichen Vorort-Prüfungen, welchen die Aufsichtsorganisationen unterzogen werden. Zudem steht die AOOS mit der FINMA in regelmässigem und zeitnahem Austausch über die Umsetzung des Prüfkonzepts und dessen wichtigsten kritischen Punkte. Bis jedoch von der Gesamtpopulation der beaufsichtigen Institute vollständige und umfassende aufsichtsrechtliche Daten vorliegen werden und konkrete Ergebnisse aus diesen Diskussionen sichtbar sind, dürfte es noch eine längere Zeit dauern.

 

Sind Sie der Ansicht, dass das Kontrollniveau im Verhältnis zu den identifizierten Risiken angemessen ist?

Die Bewertung der Umsetzung der FINMA-Richtlinien zur Prüfung und Risikobestimmung von Vermögensverwaltern und Trustees durch die AO läuft derzeit, erste umfassende Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2026 vorliegen. In bilateralen Gesprächen mit der FINMA berichtet die AOOS regelmässig über ihre diesbezüglichen Feststellungen. Die FINMA hat bereits im Jahr 2024 wesentliche Änderungen in Bezug auf die Stichprobenermittlung vorgenommen und die Anzahl der Stichproben halbiert. Für die aufsichtsrechtliche Prüfung 2024 hat die FINMA im FINIG-Bereich ein zusätzliches Kapitel zur Kontrolle der Sanktionslisten eingeführt. Auch für die Prüfung 2025 sind Neuerungen in Bezug auf das FINMA-Rundschreiben 2025/2 zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV vorgesehen.

 

Welche Auswirkungen könnten mehrjährige Prüfzyklen auf die Gesamtkosten der Aufsicht haben?

Die Kosten für die Aufsicht hängen von vielen Faktoren ab; darunter das Risikorating der Finanzinstitute, welches die Aufsichtsmassnahmen bestimmt, allfällige Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Vorschriften, welche zu Beanstandungen und/oder Empfehlungen im Prüfbericht führen können, die zahlreichen Änderungsgesuche, die von den Angeschlossenen vorgenommen werden, laufende Gerichtsverfahren oder Kundenbeschwerden usw.

Ein Finanzinstitut mit geringem Risiko, das die neuen Vorschriften professionell umgesetzt hat, der FINMA nur wenige Änderungen melden muss und nicht mit Gerichtsverfahren und Beschwerden belastet ist, kann bei einem mehrjährigen Prüfzyklus durchaus mit positiven Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Aufsicht rechnen. Es ist jedoch noch zu früh, um objektive Angaben zu den Aufsichtskosten zu machen, da der erste mehrjährige Prüfzyklus erst nach zwei aufeinanderfolgenden aufsichtsrechtlichen Prüfberichten gewährt werden kann.

Die Aufsichtskosten umfassen die Kosten der FINMA, der AO und der Prüfgesellschaften. Die AOOS ist dank ihrer vielen treuen Vermögensverwalter und Trustees finanziell sehr gut aufgestellt und weiterhin bestrebt, die Kosten der Aufsicht so niedrig wie möglich zu halten und gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen und die Erwartungen der angeschlossenen Finanzintermediäre jederzeit zu erfüllen.