Master class | Alberto Fabbri, Mitglied der Strafkammer Bundesstrafrichter
Gute Organisation, trotzdem strafbar - schlechte Organisation, trotzdem straflos? Unternehmen im Visier der Strafjustiz
Alberto Fabbri, Bundesstrafrichter, wird dieses Paradoxon auf den Punkt bringen: Warum eine gute Organisation eines Unternehmens (sprich: der Compliance) nicht immer vor Strafbarkeit schützt – und warum schlechte Organisation nicht automatisch bestraft wird.
Art. 102 StGB knüpft die Strafbarkeit des Unternehmens an Organisationsmängel. Die Praxis zeigt jedoch: Eine gut aufgestellte Compliance-Organisation bietet keinen absoluten Schutz vor einer Verurteilung, während Mängel in der Organisation nicht zwingend eine Strafe nach sich ziehen.
In dieser Master Class lernen Sie:
- die aktuelle Rechtsprechung zur strafrechtlichen Unternehmenshaftung im Finanzbereich und deren zentrale Entwicklungslinien fundiert einzuordnen;
- die Rolle der Compliance-Organisation im Rahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit kritisch zu reflektieren;
- konkrete Anhaltspunkte zu nutzen, um Ihre eigene Compliance-Organisation gezielt zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Zielgruppe: Qualifizierte Geschäftsführer, Risk und Compliance Officer sowie Führungspersonen bei Vermögensverwaltern.
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