Master class | Alberto Fabbri, Mitglied der Strafkammer Bundesstrafrichter

Datum
24.11.2026
Zeit
17:30 bis 19:00
Ort
Zurich
Veranstalter
VSV
Teilnehmer
Personen, die auf der Weiterbildungsplattform registriert sind und am Weiterbildungsprogramm teilnehmen
Sprache
Deutsch
Kreditpunkte
2

Gute Organisation, trotzdem strafbar - schlechte Organisation, trotzdem straflos? Unternehmen im Visier der Strafjustiz

Alberto Fabbri, Bundesstrafrichter, wird dieses Paradoxon auf den Punkt bringen: Warum eine gute Organisation eines Unternehmens (sprich: der Compliance) nicht immer vor Strafbarkeit schützt – und warum schlechte Organisation nicht automatisch bestraft wird.

Art. 102 StGB knüpft die Strafbarkeit des Unternehmens an Organisationsmängel. Die Praxis zeigt jedoch: Eine gut aufgestellte Compliance-Organisation bietet keinen absoluten Schutz vor einer Verurteilung, während Mängel in der Organisation nicht zwingend eine Strafe nach sich ziehen.

In dieser Master Class lernen Sie:

  • die aktuelle Rechtsprechung zur strafrechtlichen Unternehmenshaftung im Finanzbereich und deren zentrale Entwicklungslinien fundiert einzuordnen;
  • die Rolle der Compliance-Organisation im Rahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit kritisch zu reflektieren;
  • konkrete Anhaltspunkte zu nutzen, um Ihre eigene Compliance-Organisation gezielt zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Zielgruppe: Qualifizierte Geschäftsführer, Risk und Compliance Officer sowie Führungspersonen bei Vermögensverwaltern.

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