VSV Rückblick 2024
Patrick Dorner
Geschäftsführer, VSV
Annick Weizman
Chefredakteurin, VSV
Liebe Mitglieder und Partner,
liebe Leserinnen und Leser,
mit der Nummer 20 unseres Newsletters nähern wir uns mit Riesenschritten dem Jahresende. Eine gute Gelegenheit für den VSV, kurz auf einige Fortschritte zurückzublicken, die für unsere Branche wichtig waren.
2024 wurde der Bewilligungsprozess bei der FINMA fortgeführt und 1288 Vermögensverwaltungsgesellschaften sind nun zugelassen. Die dazu veröffentlichten Zahlen entsprechen in etwa den vorherigen Schätzungen. Es gibt keine grossen Überraschungen. Die FINMA wird 2025 noch einige Monate brauchen, um über alle vor 2023 eingereichten Anträge zu entscheiden.
Die aktuelle Wirklichkeit widerlegt auch die Schreckensprognosen, die das Verschwinden oder die Konsolidierung der «kleinen Vermögensverwalter» voraussehen wollten. Die grosse Mehrheit der Unternehmen hat den Übergang erfolgreich vollzogen und die damit verbundenen Herausforderungen bewältigt. Unser Verband hat seinen Mitgliedern wirksame Unterstützung in Form von Interessenvertretung, Rechtsberatung, Fortbildung und Dokumentation (Vorlagen, Cross-Border-Handbücher) geboten und begleitet sie auch weiterhin bei ihrer täglichen Arbeit.
Was die signifikanten Fortschritte auf unserem Sektor angeht, ist die Vereinbarung über Finanzdienstleistungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zu nennen, die die Vermögensverwalter ausdrücklich einbezieht und deren Marktzugang erleichtert. Diese Anerkennung [des Berufsstands] ist das Ergebnis unserer erheblichen Bemühungen bei den politischen Instanzen.
Im Frühsommer haben die Schweiz und die USA den Übergang von Modell 2 zu Modell 1 des FATCA-Abkommens über einen automatischen und gegenseitigen Informationsaustausch unterzeichnet. Ein paar Monate vorher hatte uns die Staatssekretärin für internationale Finanzfragen im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), Daniela Stoffel, diese Verhandlungen bei einem in unserem Yearbook veröffentlichten Exklusiv-Interview bereits angekündigt. Das Jahr 2024 war zudem von zahlreichen Regulierungsvorhaben geprägt. Manche, wie das Transparenzregister und die Verhaltensregeln des FIDLEG, betreffen die Vermögensverwalter direkt; andere, wie das FinfraG oder die Ausweitung des AIA auf Kryptoassets, dürften den Verwaltungsaufwand für den Berufsstand weiter erhöhen. Der VSV verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und bemüht sich um die Durchsetzung der Interessen von Vermögensverwaltern und Verwaltern von Kollektivvermögen.
Die vorgenannten Beispiele zeigen die permanente Weiterentwicklung unseres Berufsstands und die entscheidende Rolle, die der Verband - vor allem durch seine Kontakte und Stellungnahmen - dabei weiterhin spielt, damit in politischer und regulatorischer Hinsicht ein den KMU unserer Branche förderliches Umfeld bestehen bleibt.
Wir begrüssen regelmässig neue Mitglieder: ein Zeichen dafür, dass die Vermögensverwalter den Verband mehr denn je zur Vertretung ihrer Belange brauchen.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass in einer sich stets wandelnden Welt nichts jemals endgültig ist und wir werden entsprechend unseren Kurs 2025 mit Agilität und Entschlossenheit fortsetzen, um Sie weiterhin in einer bestmöglichen, an ihren Bedürfnissen ausgerichteten Weise zu begleiten.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre treue Mitgliedschaft und wünschen Ihnen zum Jahresende frohe Festtage!