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Die FINMA teilt ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus den ersten Bewilligungsverfahren

FINMA-Fachtagung zu Vermögensverwaltern und Trustees:

"Für die meisten Institute, die AO und die FINMA steht die Arbeit nun noch bevor"

In einer virtuellen Fachtagung informierte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Mitte Februar 2022 über ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus den bisherigen Bewilligungsverfahren von Vermögensverwaltern und Trustees. Über 1200 Personen nahmen an der Veranstaltung teil.

 

Von Philip Hinsen
Leiter Geschäftsbereich Asset Management ad interim, FINMA

 

Vermögensverwalter und Trustees benötigen seit Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) am 1. Januar 2020 eine Bewilligung der FINMA. Sie müssen bis Ende 2022 ein Bewilligungsgesuch stellen und dafür nachweisen, dass sie einer Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sind. Mit dem absehbaren Ende der Übergangfrist ist das Thema der Bewilligungsprozess für die betroffenen Institute von grösster Aktuatlität. Entsprechend gross war das Interesse: Rund 1200 Personen nahmen an der virtuellen Fachtagung teil.

Philip Hinsen, Leiter des für den Bewilligungsprozess verantwortlichen FINMA-Geschäftsbereichs Asset Management ad interim führte aus: "Bis Ende Januar haben wir rund 300 Gesuche erhalten, was etwas mehr als 10% der angekündigten Gesuche entspricht. Wir haben bisher 152 Vermögensverwalter und 5 Trustees bewilligen können. Das bedeutet auch, dass für die Mehrzahl der Institute, die AO und auch die FINMA die meiste Arbeit nun noch bevorsteht. Wir empfehlen den Instituten sich eingehend mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und frühzeitig die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Die FINMA ist vorbereitet, die Gesuche zu bearbeiten."

Die FINMA unterstrich im Rahmen ihrer Ausführungen noch einmal, dass die Institute, um die gesetzliche Frist nicht zu verpassen, ihr Gesuch so bald als möglich, jedoch spätestens bis am 30. Juni 2022 bei ihrer Aufsichtsorganisation (AO) einreichen sollten. Die AO und die FINMA stellen sich auf zwei Gesuchswellen ein, eine im Sommer und eine im Winter. Institute, die ihr Gesuch später einreichen, müssen laut FINMA von einer längeren Bearbeitungszeit ausgehen.

Qualität des Gesuchs ausschlaggebend

Die bisherigen Erfahrungen der FINMA zeigen, dass sowohl die Kosten als auch die Verfahrensdauer der einzelnen Gesuche stark variieren. Beide Faktoren sind stark abhängig von der Qualität des Gesuchs. Die FINMA unterstrich, dass die Institute mit einem sorgfältig vorbereiteten Gesuch sowohl die Kosten als auch die Dauer des Bewilligungsprozesses massgeblich positiv beeinflussen können.

Im Weiteren zeigte die FINMA auf, wie sie ihren Bewilligungsprozess konsquent risikobasiert ausgeststaltet und welche Erwartungen sie bei Geschäftsmodellen mit erhöhten Risiken hat. Als ein Fokusthema beleuchtete die FINMA das Thema "Suitability". Dabei stand insbesondere die korrekte Umsetzung neuer Pflichten mit Blick auf den Einsatz eigener Produkte und den Umgang mit Retrozessionen im Vordergrund. Ein zweites Fokusthema war dem Bewilligungsprozess von Trustees gewidmet. Die FINMA führte hier aus, welche Aspekte sie in den Geschäfstmodellen von Trustees als besondere Risiken erachtet und welche Erwartungen sie punkto Treue- und Sorgfaltspflichten hat.


Auf der Homepage der FINMA sind die Video-Aufzeichnung sowie sämtliche Präsentationen abrufbar:
https://www.finma.ch/de/dokumentation/dossier/dossier-vermoegensverwalter-und-trustees/