Kapital oder Rente: ein Entscheid fürs Leben

Viele Schweizerinnen und Schweizer haben in der beruflichen Vorsorge ein kleines Vermögen angespart. Mit dem Näherrücken der Pensionierung stellt sich die Frage: Wie lässt man sich sein Guthaben von der Pensionskasse auszahlen – als Rente oder als Kapital?

 

Nadine Graf
Content Marketing Manager, AXA Schweiz                           

 

Rente – Sicherheit durch regelmässige Überweisungen

Zu Beginn des Jahres erhalten alle Angestellten den aktuellen Pensionskassenausweis zugestellt. Daraus geht hervor, wie hoch die Rente bzw. das Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung ungefähr sein wird. Dabei handelt es sich um eine Hochrechnung, die immer genauer wird, je näher der Zeitpunkt der Pensionierung rückt. Wer während seiner gesamten Erwerbstätigkeit Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt hat, verfügt am Ende über ein beträchtliches Vermögen. Bei Personen, die Teilzeit beschäftigt waren, lange Zeit nicht gearbeitet haben oder im Ausland tätig waren, fällt dieses geringer aus.

Die Wahl der Rente verspricht eine hohe Sicherheit durch regelmässige Zahlungen bis zum Lebensende. Man braucht sich weder um Anlagefragen noch um die Liquiditätsplanung zu kümmern, was mit zunehmendem Alter sicher als Pluspunkt empfunden wird. Monat für Monat erhält man einen fixen Betrag, auch wenn man hundert Jahre oder noch älter wird. Das einzige Restrisiko ist die Teuerung, welche die Kaufkraft im Laufe der Zeit vermindert. Eine Rente eignet sich für Personen, die sich fit und gesund fühlen und mit einer hohen Lebenserwartung rechnen. Wer ausserdem über kein nennenswertes weiteres Vermögen verfügt und auch keine Lust darauf hat, das Vorsorgekapital selber zu verwalten, für den ist die Rente von Vorteil. Damit sichert man sich ein Einkommen, solange man lebt. Als Nachteil des Rentenbezugs gelten die schlechteren Leistungen für die Hinterbliebenen. Denn die überlebende Partnerin, der überlebende Partner erhält meistens nur sechzig Prozent der Pensionskassenrente der verstorbenen Ehe- oder eingetragenen Partnerin bzw. des verstorbenen Ehe- oder eingetragenen Partners. Dies gilt auch für Paare, die zum Zeitpunkt des Todes mindestens fünf Jahre ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben. Zudem wird das Guthaben, das nicht für die Rentenzahlungen verbraucht worden ist, zum Todeszeitpunkt einfach an die Pensions-kasse weitergegeben und nicht an die Angehörigen. Als weiterer Nachteil gilt der Steueraspekt, denn das monatlich ankommende Geld muss als Einkommen versteuert werden.

 

Kapitalbezug – hohe Flexibilität

Mit dem Kapitalbezug kann man frei und flexibel über das Vermögen verfügen und die Höhe der Bezüge den Bedürfnissen anpassen: Zum einen können Sie sich in der verbleibenden Zeit noch etwas gönnen, zum anderen lässt sich das Vermögen an die Nachkommen weitervererben. Wer zudem mit Anfang sechzig gesundheitlich angeschlagen ist und weiss, dass es um seine Lebenserwartung nicht gut steht, der bezieht bei der Pensionierung mit Vorteil sein Kapital aus der beruflichen Vorsorge. Denn die Witwe oder der Witwer würde beim Rentenbezug nur sechzig Prozent der Rente erhalten. Aus steuerlicher Sicht ist der Kapitalbezug auf Dauer attraktiver, da er nur einmal als Einkommen zu einem speziellen Tarif, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert werden muss. Spätere Erträge aus dem Kapital unterliegen je nach Anlagekategorie der Einkommenssteuer und das Kapital der Vermögenssteuer. Der Bezug der Vorsorgegelder setzt jedoch gewisse Finanzkenntnisse voraus, da Kapitalbezüger sich fortan selbst um die Geldanlage kümmern müssen. Zudem braucht es auch einen disziplinierten Umgang beim Verzehr des Kapitals, damit das Geld bis ans Lebensende reicht.

 

Mischform als dritte Variante

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil des Geldes in Form von Kapital und den anderen Teil als Rente zu beziehen. Mit dem Kapitalbezug kann man sich zum Beispiel besondere Wünsche wie eine grosse Reise, eine Hausrenovation oder eine Vererbung erfüllen; mit der Rente sichert man seine finanzielle Existenz bis ins hohe Alter. So lassen sich die Vorteile beider Varianten kombinieren.

 

Entscheidung für Jahrzehnte

Eines muss man sich vor Augen halten: Wenn die Entscheidung einmal gefallen ist, gibt es kein Zurück mehr – sie ist für den Rest des Lebens gültig. Dabei sollten neben dem Gesundheitszustand und der Budgetberechnung auch die familiären Verhältnisse, steuerliche Aspekte sowie die nähere und weitere Zukunftsplanung berücksichtigt werden. Angesichts der Tragweite der Entscheidung ist es immer ratsam, einen Vorsorgeexpertin oder einen Vorsorgeexperten beizuziehen, der eine auf die individuelle Situation zugeschnittene Lösung aufzeigt.

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Biografie

Nadine Graf arbeitet seit September 2022 als Themenmanagerin im Content Marketing der AXA Switzerland. Sie hat einen Bachelor of Science in Business Communications an der HWZ (Hochschule Wirtschaft Zürich) absolviert. Vor ihrer Zeit bei der AXA arbeitete sie als Kommunikationsspezialistin bei der Atupri Gesundheitsversicherung. Ihre berufliche Laufbahn begann sie als Sachbearbeiterin bei Kanton und Gemeinde, wo sie auch ihre Lehre abschloss.