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Haben sich in Ihrer Gesellschaft Veränderungen in der personellen Besetzung oder der Geschäftspolitik ergeben? 

 

Mutationen im Handelsregister


Hat Ihre Gesellschaft einen neuen Namen, eine neue Adresse oder haben sich sonstige Veränderungen im Handelsregistereintrag Ihrer Gesellschaft ergeben? Wenn dies zutrifft, müssen Sie diese Mutationen dem VSV schriftlich melden und eine Kopie des aktualisierten Handelsregisterauszugs beilegen.


Haben Sie neue Mitglieder in den Verwaltungsrat, in die Geschäftsleitung oder ins Direktorium gewählt? Oder wurden Mitglieder dieser Gremien aus dem Handelsregister gelöscht? Jegliche Veränderungen von Mitgliedern dieser Gremien müssen Sie dem VSV schriftlich melden und eine Kopie des aktualisierten Handelsregisterauszugs beilegen. Wenn Sie neue Personen in den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung oder das Direktorium gewählt haben, müssen Sie zusätzlich zur Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs noch die untenstehend aufgeführten persönlichen Unterlagen einreichen.

 

Veränderungen der verantwortlichen Personen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung


Wenn sich Veränderungen der verantwortlichen Personen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung ergeben haben, müssen Sie die Musterpflichtenhefte oder Musterreglemente an die neuen Verhältnisse anpassen.


Eine Kopie des angepassten Musterpflichtenhefts oder Musterreglements und die folgenden persönlichen Unterlagen der neuen verantwortlichen Personen müssen Sie dem VSV einreichen.

 

Unterlagen bei personellen Veränderungen in verantwortlichen Positionen oder im Bereich der Geldwäschereibekämpfung

 

Reisepass oder Identitätskarte (datierte und unterzeichnete Kopie)

 

• Strafregisterauszug im Original (Bestellung eines Auszuges hier)


Erklärung betreffend Strafverfahren im Original


Lebenslauf, datiert und unterzeichnet


Zeugnis- und Diplomkopien (einfache Kopie)

 

Wesentliche Änderungen in der Geschäftspolitik und in den Beteiligungsverhältnissen


Wenn Sie Ihre Geschäftspolitik wesentlich verändern und beispielsweise eine Zweigniederlassung eröffnen, ein neues Geschäftsmodell einführen oder Sie sich an einer anderen Gesellschaft beteiligen, müssen Sie dies dem VSV schriftlich mitteilen.
Wenn sich bei Kapitalgesellschaften mindestens 25% des Kapitals und/oder der Stimmrechte verändern, müssen Sie dies dem VSV melden. Personengesellschaften müssen eine gleichwertige Kapitalveränderung ebenfalls melden. Wenn sich die Beteiligungsverhältnisse in Ihrer Gesellschaft so stark verändern, dass eine neue Mehrheitsbeteiligung durch Dritte besteht, müssen Sie dem VSV auch eine neue Unabhängigkeitserklärung einreichen.

 


 
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