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Anlegerschutz

 

In der Schweiz existiert keine offizielle Ombudsstelle, an die sich Kunden bei Problemen mit ihrem unabhängigen Vermögensverwalter wenden können. Als führender Branchenverband der Schweiz will der VSV diese Lücke füllen und setzt sich für einen greifenden Anlegerschutz ein.


Dienstleistungen des VSV

Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, eine Art Ombudsfunktion in der unabhängigen Vermögensverwaltung zu übernehmen, indem er Gutachter und Schiedsrichter vermittelt sowie Beratungen für Anleger und unabhängige Vermögensverwalter anbietet.

 

Wenn Ihr Vermögensverwalter Verbandsmitglied ist, hat er sich beim Eintritt in den VSV verpflichtet, die Standesregeln zur Ausübung einer professionellen und seriösen Vermögensverwaltung einzuhalten. Deshalb haben Sie als Kunde eines Verbandmitglieds auch die Möglichkeit, sich schriftlich beim Verband über Ihren Vermögensverwalter zu beschweren. Bei begründetem Verdacht einer Verletzung der Standesregeln wird der VSV ein verbandsinternes Verfahren einleiten.

 

Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit an ein Büro des VSV in Ihrer Region wenden.


 
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