|
Warum zu einem unabhängigen Vermögensverwalter?
Für unabhängige Vermögensverwalter stehen der Kunde und seine individuellen Bedürfnisse immer klar im Zentrum. Dies ist allein schon dadurch gewährleistet, dass der unternehmerische Erfolg eines unabhängigen Vermögensverwalters direkt an den Erfolg gebunden ist, den er dem Kunden bringt. Ein Unabhängiger kann das Kundenvermögen nach der eigenen Überzeugung verwalten, ohne dabei auf unternehmerische Interessen Dritter, wie z.B. einer Bank, Rücksicht nehmen zu müssen.
Der unabhängige Vermögensverwalter legt Wert auf langfristige persönliche Beziehungen und nimmt sich Zeit für die massgeschneiderte Beratung. Sein Fachwissen und Erfahrungsschatz befähigen ihn, Anlagestrategien optimal auf die Kundenbedürfnisse abzustimmen. Die Zufriedenheit des Kunden ist dabei immer das oberste Gebot.
Die Vorteile auf einen Blick
Individuelle Betreuung: Der Kunde und seine Interessen stehen stets im Zentrum. Der unabhängige Vermögensverwalter nimmt sich Zeit für seine Kunden und die individuelle Beratung. Er entwickelt für seine Kunden massgeschneiderte Lösungen.
Stabilität und Kontinuität: Der unabhängige Vermögensverwalter strebt eine langfristige persönliche Beziehung an. Auf dieser Basis wachsen gegenseitiges Kennen und Vertrauen.
Optimale Anlageperformance: Ein Vermögensverwalter erzielt im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie und der Marktverhältnisse mit den Kundenvermögen eine gute Performance. Dies weil er über eine solide Ausbildung, ein ausgezeichnetes Fachwissen und über genügend Erfahrung verfügt. Er bildet sich auch laufend weiter.
Selbständigkeit und Unabhängigkeit: Der Vermögensverwalter wählt die Finanzprodukte aus Überzeugung, und nicht weil es ihm von seinem Vorgesetzten vorgegeben wird. Als selbständiger Unternehmer ist sein Erfolg direkt an den Erfolg des Kunden gebunden. Die Motivation, den Kunden zufrieden zu stellen, ist entsprechend hoch.
Diskretion und Schutz der Privatsphäre der Kunden ist den unabhängigen Vermögensverwaltern von je her wichtig. Sie verpflichten sich zusätzlich zur Verschwiegenheit durch die Anerkennung der Standesregeln VSV.
|