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Standesgericht
Das Standesgericht des VSV ist ein Verbandsorgan. Seine Handlungen und Urteile beschränken sich im Allgemeinen auf verbandsinterne Angelegenheiten und werden unabhängig von staatlichen Verfahren vollzogen. Das Standesgericht beurteilt Verstösse gegen die Statuten, Standesregeln und die darauf beruhenden Reglemente.
In seiner Funktion beurteilt das Standesgericht:
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Streitigkeiten zwischen VSV-Mitgliedern oder zwischen VSV-Organen
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Streitigkeiten zwischen dem VSV und seinen Mitgliedern, solange es sich um Belange des Verbandes handelt.
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Auf Antrag der GL SRO: Verstösse von VSV-Mitgliedern gegen die Standesregeln
Das Standesgericht des VSV wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Mitglied, das nicht gleichzeitig Revisor, Vorstandsmitglied oder Mitglied der GL SRO ist, kann in das Standesgericht gewählt werden.
Das Standesgericht des VSV setzt sich wie folgt zusammen:
Präsident/Obmann
- Prof. Paolo Bernasconi, Avv. e Notaio
Bernasconi Martinelli Alippi & Partners, Studio legale e notarile
Mitglieder/Beisitzer
- Dominique Blanchard
VCT Vector Gestion SA
- RA Dr. iur. Albrecht Langhart
Blum&Grob Rechtsanwälte AG
- Me Carlo Lombardini
Poncet Turrettini Amaudruz Neyroud & Associés
- Avv. Andrea Molino
Studio legale e notarile MOLINO ADAMI GALANTE
- Roger Moor
Roger Moor Vermögensverwaltung
- Michael C. Thalmann
ARAN ASSET MANAGEMENT SA
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