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Aktivmitglieder mit SRO-Anschluss

 

Als Aktivmitglieder mit SRO-Anschluss können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften aufgenommen werden, die

  • hauptberuflich als unabhängige Vermögensverwalter tätig sind,
  • die notwendige fachliche Qualifikation besitzen,
  • einen guten Leumund und Ruf geniessen,
  • mindestens fünf Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung für Dritte haben,
  • in der Schweiz domiziliert bzw. wohnhaft sind,
  • im Handelsregister eingetragen sind,
  • über die notwendige Infrastruktur für eine unabhängige Beratungs- und Verwaltungstätigkeit verfügen,
  • die Standesregeln zur Ausübung der unabhängigen Vermögensverwaltung in ihrer jeweils geltenden Fassung anerkannt haben und durch interne Vorschriften und ihre Betriebsorganisation die Erfüllung der Pflichten aus dem Geldwäschereigesetz und den Standesregeln sicherstellen, und
  • gemäss periodischem Bericht einer vom VSV anerkannten Revisionsstelle die Bestimmungen der Standesregeln zur Ausübung der unabhängigen Vermögensverwaltung dauerhaft erfüllen.

Handelt es sich bei einem Mitglied um eine juristische Person oder um eine Personengesellschaft, so hat diese einen Repräsentanten zu bezeichnen, der diese Anforderungen mit Ausnahme des Wohnsitzerfordernisses erfüllen muss.

Beiträge und Gebühren 2011
  • Einmalige
    Bearbeitungs-
    gebühr
    CHF 1 000.-
    (exkl. MwSt)
  • Einmalige
    Aufnahme-
    gebühr
    CHF 1 500.-
    (exkl. MwSt)
  • Jährlicher
    Mitgliedschafts-
    beitrag
    CHF 3 300.-
    (exkl. MwSt)

 
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