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Selbstregulierung VSV

 

Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) hat sich zum Ziel gesetzt, das Ansehen des Berufsstandes der schweizerischen unabhängigen Vermögensverwalter im In- und Ausland zu wahren und zu mehren. Zudem will der VSV einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz der Anleger und zur Bekämpfung der Geldwäscherei leisten.


Als Selbstregulierungsorganisation ist der VSV gefordert, nicht nur die selbst geschaffenen Regeln bei den Mitgliedern durchzusetzen und periodisch zu überprüfen, sondern auch als Partner staatlicher Aufsichtsträger beim Vollzug der Rechtsvorschriften mitzuwirken.


Das Selbstregulierungswerk des VSV besteht aus den Schweizerischen Standesregeln für die Ausübung der unabhängigen Vermögensverwaltung, dem Reglement zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und der Prüf- und Disziplinarordnung.

 

Die Standesregeln enthalten berufsethische Regeln, deren Einhaltung Gewähr für eine seriöse und einwandfreie Vermögensverwaltung bieten sollen. Das Reglement zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung konkretisiert die Pflichten der Verbandsmitglieder im Rahmen des Geldwäschereigesetzes.


Der VSV begnügt sich indes nicht mit dem Aufstellen von Regeln, sondern verfügt über ein griffiges Kontroll- und Sanktionssystem, um zu gewährleisten, dass seine Mitglieder die aufgestellten Regeln auch einhalten. Verletzungen der Standesregeln des VSV durch Mitglieder können mit Konventionalstrafen von bis zu 500'000 CHF geahndet werden.


Als Selbstregulierungsorganisation im Sinne des Geldwäschereigesetzes verfügt der VSV über eine offizielle Genehmigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).


 
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