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Revision Geldwäschereigesetz (GwG)/Standesregeln VSV

 

Die Aktivmitglieder des Verbandes werden im Rahmen der periodischen Revision GwG/Standesregeln auf die Einhaltung der Standesregeln und des Geldwäschereigesetzes (GwG) geprüft. Sie wählen hierfür einen Revisor, der die Anerkennungsvoraussetzungen des VSV erfüllt und damit die Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit bietet.

 

Die Wegleitung zur Revision
Die Geschäftsleitung SRO legt in der Wegleitung zur Revision fest, wie bei der Revision vorzugehen ist, welche Prüfungshandlungen durchzuführen sind, wer die Revision bei VSV-Mitgliedern durchführen kann und wie letztlich die Berichterstattung zu erfolgen hat. Die Mitglieder und Revisoren werden jeweils über Aktualisierungen der Wegleitung informiert.

 

Der Revisionsbericht
Nach durchgeführter Revision verfasst der Revisor zuhanden der Geschäftsleitung SRO einen Revisionsbericht, der über das Ergebnis der Prüfung informiert. Zeigt die Revision Mängel bei der Einhaltung des GwG und der Standesregeln auf, so leitet die Geschäftsleitung SRO die notwendigen Schritte ein.

 

Massnahmen bei Mängeln
Bei leichten Verstössen erfolgt eine Ermahnung oder ein Verweis. Sind die Verletzungen indes gravierender, so werden Konventionalstrafen angeordnet. In schwerwiegenden Fällen erfolgt der Verbandsausschluss. Die Revisionsberichte der vergangenen Jahre zeigen ein erfreuliches Bild. Verweise, Konventionalstrafen oder gar Ausschlüsse aus dem Verband mussten nur in vereinzelten Fällen ausgesprochen werden.

 

Wichtige Hinweise an die Mitglieder und Revisoren

  • Einreichung des Revisionsberichtes GwG/Standesregeln: Der Revisionsbericht ist von den Mitgliedern innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres beim VSV einzureichen. Der Bericht ist an dasjenige Regionalbüro einzusenden, das für das Mitglied zuständig ist (Zürich, Genf oder Lugano). Verspätetes Einreichen wird sanktioniert.
  • Anerkennung der Revisionsstelle:Es ist Sache der Revisionsstelle, dem VSV darzulegen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Pflicht zur Risikoklassierung: Seit dem 1. Januar 2007 müssen die Aktivmitglieder ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen anhand von Risikokriterien klassiert haben.
  • Revisorenseminare: Um das Know-how der Revisoren auf einem hohen Niveau zu halten, organisiert der VSV jedes Jahr standesregelspezifische Revisorenseminare.


 
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