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Revision
Gemäss Statuten und Standesregeln hat die Revisionsstelle die Aktivmitglieder periodisch auf die Einhaltung der Standesregeln und des Geldwäschereigesetzes (GwG) zu prüfen. Im Rahmen dieser Revision verfasst der Revisor einen Revisionsbericht zuhanden der Geschäftsleitung SRO. Dieser Bericht informiert die GL SRO über das Ergebnis der Prüfung.
Hat die Revision Mängel bei der Einhaltung von GwG und Standesregeln festgestellt, so greift der VSV unterstützend, nötigenfalls aber auch mit Sanktionen ein. Die Revision bildet damit ein sehr wichtiges Instrument für die Aufsichtstätigkeit.
Die Geschäftsleitung SRO legt in der Wegleitung zur Revision fest, wie bei der Revision vorzugehen ist, welche Prüfungshandlungen durchzuführen sind, wer die Revision bei VSV-Mitgliedern durchführen kann und wie letztlich die Berichterstattung zu erfolgen hat.
Wichtige Hinweise an die Mitglieder und Revisoren
- Einreichung des Revisionsberichtes GwG/Standesregeln: Der Revisionsbericht ist von den Mitgliedern innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres beim VSV einzureichen. Der Revisionsbericht ist an das für das Mitglied zuständige Regionalbüro (Zürich, Genf oder Lugano) zu senden. Verspätetes Einreichen wird sanktioniert.
- Wahl der Revisionsstelle: Bei der Wahl der Revisionsstelle ist vorgängig unbedingt zu prüfen, ob diese den Anerkennungsvoraussetzungen gemäss der Wegleitung zur Revision des VSV genügt. Es ist erlaubt, dass die Revisionsstellen für die Prüfung nach Obligationenrecht und nach GwG identisch sind, solange die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Pflicht zur Risikoklassierung: Seit dem 1. Januar 2007 müssen die Aktivmitglieder ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen nach Risikokriterien klassiert haben.
- Ausbildung der Revisoren: Um das Know-how der Revisoren zu fördern und auf einem aktuellen und hohen Niveau zu halten, organisiert der VSV jedes Jahr standesregelspezifische Revisorenseminare.
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