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Regulierung in der Schweiz
Die folgende Übersicht zeigt in den Grundzügen auf, wie die Anbieter von Vermögensverwaltungs-Dienstleistungen auf dem Finanzplatz Schweiz beaufsichtigt werden.
Einzigartig am schweizerischen System ist das Zusammenspiel von Branchenorganisationen und staatlichen Aufsichtsbehörden. Der Gesetzgeber sieht bewusst die Möglichkeit der Selbstregulierung vor. Dies erlaubt den Branchen, eigene Verhaltensregeln (Best Practice) zu schaffen. Diese Verhaltenskodizes zeichnen sich durch eine grosse Marktnähe aus, weil die Beteiligten ihr Know-how einbringen und die Inkraftsetzung flexibel und schnell erfolgt. Entsprechend hoch ist die Akzeptanz bei den Betroffenen.
Durch die Prüfung und Anerkennung dieser Regeln seitens der Aufsichtsbehörde(n) werden diese Bestandteil der Aufsichtordnung und der Staat gewährleistet deren Durchsetzung in gleicher Weise wie bei staatlichem Aufsichtsrecht.
Diese Form, der von den Behörden anerkannten Selbstregulierung, stellt weltweit eine Ausnahme dar.
Regulierungsmodelle der Anbieter von Vermögensverwaltungs-Dienstleistungen
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Anbieter
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Wichtigste Gesetze
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Spezifische Bundesaufsicht durch spezialgesetzliche Aufsichtsbehörden
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Selbstregulierung
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Banken
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Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen
Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel
Geldwäschereigesetz
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- direkte Bundesaufsicht
- Aufsichtsbehörde ist die FINMA. Sie erteilt die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit und überwacht die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und Aufsichtsbestimmungen.
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Die Selbstregulierung basiert auf Standesregeln (Richtlinien und Vereinbarungen) der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg).
Diese Standesregeln werden von der Aufsichtsbehörde als regulatorischer Mindeststandard durchgesetzt.
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Effektenhändler
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Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel
Geldwäschereigesetz
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- direkte Bundesaufsicht
- Aufsichtsbehörde ist die FINMA. Sie erteilt die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit und überwacht die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und Aufsichtsbestimmungen.
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Die Selbstregulierung basiert auf Standesregeln (Richtlinien und Vereinbarungen) der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg).
Diese Standesregeln werden von der Aufsichtsbehörde als regulatorischer Mindeststandard durchgesetzt.
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Unabhängige Vermögensverwalter
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Geldwäschereigesetz
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- indirekte Bundesaufsicht
- der staatliche Aufsichtsbe-reich ist auf die Geldwä-schereiprävention und -be-kämpfung beschränkt. Auf-sichtsbehörde ist die FINMA. Die Beaufsichtigung der unabhängigen Vermögens-verwalter erfolgt mehrheit-lich durch staatlich über-wachte Selbstregulierungs-träger.
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Die Selbstregulierung beruht auf den Standesregeln des VSV. Ein Vermögensverwalter kann sich den Standesregeln entziehen, indem er aus dem Verband austritt.
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Vermögensverwalter von Kollektiv-anlagen
(Vermögens-verwaltung von Kollektivanlagen und privaten und geschäftlichen Vermögen)
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Kollektivanlagen-gesetz
Geldwäschereigesetz
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- direkte Bundesaufsicht
- Aufsichtsbehörde ist die FINMA. Sie erteilt die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit und überwacht die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und Aufsichtsbestimmungen.
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Die Selbstregulierung wird zur Zeit vom VSV und der Swiss Funds Association (SFA) ausgearbeitet.
Die aus dieser Arbeit resultierenden Standesregeln werden von der Aufsichtsbehörde nach deren Genehmigung als regulatorischer Mindeststandard durchgesetzt.
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Fondsleitungen schweizerischer Anlagefonds
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Kollektivanlagen-gesetz
Geldwäschereigesetz
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- direkte Bundesaufsicht
- Aufsichtsbehörde ist die FINMA. Sie erteilt die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit und überwacht bezüglich Ge-setzesverletzungen und Missstände.
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Die Selbstregulierung wird basierend auf Standesregeln (Richtlinien und Vereinbarungen) durch die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und die Swiss Funds Association (SFA) ausgeübt.
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Der VSV befürwortet die Selbstregulierung. Dieses Aufsichtssystem ist nicht nur flexibler und schneller als die staatliche Gesetzgebung, sondern auch kostengünstiger. Zudem hat es sich in den vergangenen 20 Jahren bewährt. Ziel ist, dass die unabhängigen Vermögensverwalter nur soweit als nötig durch die Regulierung belastet werden und sich in erster Linie auf ihr Kerngeschäft und ihre Kunden konzentrieren können.
Die Selbstregulierung des VSV umfasst heute die wichtigsten Postulate international anerkannter Aufsichtsstandards für die Vermögensverwaltungstätigkeit.
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