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Selbstregulierungsorganisation (SRO) des VSV

 

Die Selbstregulierungsorganisation (SRO) des Verband Schweizerischer Vermögensverwalter ist seit 1999 von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (heute Schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA)) offiziell anerkannt. Sie wird von der Geschäftsleitung SRO (GL SRO) geführt.

 

Die SRO des VSV fungiert als Anlauf- und Beratungsstelle für die ihr angeschlossenen Mitglieder. Sie wacht darüber, dass die Standesregeln sowie die gesetzlich verlangten Sorgfalts- und Verhaltenspflichten im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfüllt werden. Zudem obliegt ihr die Aufgabe, die Mitglieder nötigenfalls zu sanktionieren. 

 

Sie stellt überdies sicher, dass die von ihr mit der Kontrolle betrauten Personen und Revisionsstellen die erforderlichen Fachkenntnisse aufweisen, Gewähr für eine einwandfreie Prüfungstätigkeit bieten und von der Geschäftsleitung und der Verwaltung des zu prüfenden Mitglieds unabhängig sind (Treuhand-Kammer: Vorschriften zur Unabhängigkeit).

 


 
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