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Die Mitglieder des VSV

 

Aktivmitglieder
Als Verband wird der VSV von seinen Aktivmitgliedern getragen. Sie alle betreiben als Haupterwerbstätigkeit unabhängige Vermögensverwaltung in der Schweiz.

 

Im Einklang mit dem Gründungsgedanken, im Verband nur Vermögensverwalter zu vereinen, die eine seriöse und professionelle Vermögensverwaltung ausüben, nimmt der VSV nur als Aktivmitglied auf, wer eine genügende fachliche Qualifikation, einen guten Ruf und Erfahrung in der Vermögensverwaltung für Dritte vorweisen kann.

 

Die Aktivmitglieder des VSV sind hinsichtlich ihrer Vermögensverwaltungstätigkeit sehr heterogen. Sie betreuen Privatkunden und institutionelle Investoren aus dem In- und Ausland. Die angebotenen Dienstleistungen beschränken sich nicht nur auf die umfassende Betreuung von Vermögensinteressen oder auf die Verwaltung spezieller Anlagekategorien.

 

Eine grosse Zahl betreut das Vermögen ihrer Kunden mit umfassender Sichtweise. Der «Familienanwalt» berät und vertritt seine Kunden nicht nur bei klassischen Anlagegeschäften, sondern auch bei der Konsolidierung von Vermögen über die verschiedenenAnlagekategorien, bei der Verwaltung von Schulden, bei der Vorsorgeplanung, bei der Nachfolge- und Nachlassplanung sowie bei der Reglung von Erbschaftsangelegenheiten. Als Generalist kann er sich auf ein solides Netzwerk von Spezialisten verlassen. Diese bearbeiten jene Fragen, die seine eigene Expertise überschreiten.  

 

Von dieser Tätigkeit des Generalisten unterscheidet sich jene des Spezialisten deutlich. Seine Kunden suchen nach Lösungen für ganz spezifische Aspekte der Vermögensanlage. Der Spezialist mit hoher Sachkompetenz besetzt Nischen im Bereich der Finanzdienstleistung. Verwalter von Fremdwährungsrisiken und anderen besonderen Anlageklassen wie Private Equity bieten klar fokussierte Dienstleistungen in Beratung und Verwaltung abgegrenzter Teile eines Familien- oderUnternehmensvermögens an. Zunehmend offerieren sie ihre Leistung auch Banken, Versicherungenund anderen institutionellen Kunden mittels kollektiver Kapitalanlagen, zum Beispiel durch Anlagefonds oder strukturierte Anlagen.

 

Von Gesetzes wegen müssen sich unabhängige Vermögensverwalter einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen oder sich direkt der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellen. Eine Aktivmitgliedschaft ohne SRO-Anschluss ist beim VSV nicht möglich. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass ein Vermögensverwalter direkt von der FINMA überwacht wird. Diese Mitglieder werden als «Aktivmitglieder mit staatlicher Bewilligung» bezeichnet.

 

Passivmitglieder
Passivmitglieder des VSV sind natürliche oder juristische Personen, die die Kriterien für eine Aktivmitgliedschaft nicht erfüllen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Ziele des VSV unterstützen und am Berufsstand der unabhängigen Vermögensverwalter wie auch am Bildungsengagement des VSV ein Interesse haben.

 

Der VSV ist stolz auf seine wachsende Zahl an Passivmitgliedern. Darunter sind viele namhafte Finanzinstitute des Finanzplatzes Schweiz vertreten, aber auch Informationsunternehmen, Rechtsanwälte und Versicherungsgesellschaften. Dies zeigt, dass der VSV in der Schweizer Finanzwirtschaft ein relevanter Player ist.

 

Einzelmitglieder
Einzelmitglieder sind Gesellschafter oder leitende Angestellte von Aktivmitgliedern, die seit mindestens fünf Jahren als Vermögensverwalter tätig sind.

 

Ehrenmitglieder
Die Ehrenmitglieder des VSV sind Personen, die sich für den VSV oder die von ihm angestrebten Ziele besonders verdient gemacht haben. Sie werden von der Mitgliederversammlung in den Status des Ehrenmitgliedes ernannt.

 

 

unsere Mitglieder

Hier finden Sie eine Liste mit unseren Mitgliedern.

 

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