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Ausbildung für die Mitglieder

 

Bildungsauftrag an die Mitglieder durch das GwG und die Standesregeln
Das Geldwäschereigesetz (GwG) und die Standesregeln verpflichten die Aktivmitglieder des VSV und deren Mitarbeitende zur laufenden Aus- und Weiterbildung in allen Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit durch die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsseminaren sowie durch Selbststudium (vgl. Standesregeln, Art. 5, Ziff. 14).

 

Um die Mitglieder in der Aus- und Weiterbildung zu unterstützen, bietet der VSV folgende Seminare an:

Die Übersicht über die aktuell angebotenen Seminare ist in der Agenda abrufbar.

 


 
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