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Interessenvertretung

 

Der VSV vertritt als Branchenverband die Interessen seiner Mitglieder in der Politik. Er sorgt dafür, dass ein politisches und rechtliches Umfeld geschaffen wird, das eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der unabhängigen Vermögensverwaltungs-Branche in der Schweiz begünstigt.

 

 

Ziele der Interessenvertretung sind ...

  • ... die Festigung des Rufes und der Position der unabhängigen Vermögensverwalter auf dem Finanzplatz Schweiz sowie auf internationaler Ebene.
  • ... die Erhaltung der offenen Märkte. Der Schweizer Finanzmarkt ist für ausländische Akteure weitgehend offen. Allerdings bestehen für Schweizer Vermögensverwalter im europäischen wie im internationalen Geschäft zahlreiche Hindernisse für den Marktzutritt.
  • ... die Optimierung der Regulierung der unabhängigen schweizerischen Vermögensverwaltungs-Branche. Die Überwachung soll effektiv sein und Verstösse effizient bekämpfen. Die Tätigkeit der Vermögensverwalter darf dadurch nicht mit übertriebenen administrativen Auflagen belastet werden.
  • ... die Verhinderung einer übermässigen Belastung der schweizerischen unabhängigen Vermögensverwalter und ihrer Kunden durch Steuern und Abgaben.
  • ... einen aktiven Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz im internationalen Wettbewerb der Standorte leisten.


Gestaltung der Interessenvertretung

 

Der VSV vertritt die Interessen der Mitglieder indem er eng mit Partnerverbänden zusammenarbeitet. Ziel ist die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Schweizer Unternehmen. Der VSV ist darum Mitglied bei:

Zudem steht der VSV in einem direkten Kontakt mit Verantwortlichen in der Regierung und Verwaltung und pflegt einen kontinuierlichen Dialog mit Parlamentariern und mit den Exponenten der Wirtschaftsverbände.


Im Sinne von Anregungen verfasst der VSV Stellungnahmen und Vernehmlassungen zu Gesetzesprojekten oder zu bestehenden Erlassen. Damit werden die Anliegen der Mitglieder konstruktiv in den öffentlichen Diskurs eingebracht.

 

Aktuelle Themen und Projekte

 

EU-Marktzutritts-Beschränkungen
Die unabhängigen schweizerischen Vermögensverwalter sollen im Ausland als regulierte Berufsgruppe anerkannt und von den vorherrschenden Marktzutritts-Barrieren befreit werden. Der VSV strebt für die schweizerischen unabhängigen Vermögensverwalter eine Vereinfachung des EU-Marktzutrittes an.

 

Finanzmarktaufsicht

Im 2007 stehen die Revision des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und die Bildung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Vordergrund. Der VSV setzt sich dafür ein, dass die Belange der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in der Vermögensverwaltung ausreichend berücksichtigt werden. Durch eine Vertretung im Verwaltungsrat der Finanzmarktaufsichtsbehörde sollen die Bedürfnisse der KMU direkt auf strategischer Ebene eingebracht werden.

 

Finanzplatz Schweiz

Der VSV unterhält gute Kontakte zu den Akteuren auf dem Finanzplatz Schweiz sowie zu den wichtigsten Exponenten aus Politik und Wirtschaft. Gemeinsames Ziel ist es, zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz beizutragen.

 

Internationale Finanzmarktregulierung

Die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wird heute vorrangig auf internationaler Ebene koordiniert. Wichtige Regulierungen werden in der Groupe d'Action Financière (GAFI) entwickelt. Der VSV unterstützt die Schweizer Behörden bei der aktiven Vertretung der Interessen der schweizerischen Marktteilnehmer.

 

Promotion des Modells der unabhängigen Vermögensverwaltung
Der VSV pflegt eine Informationsarbeit, um die Bedeutung der unabhängigen Vermögensverwaltung als Pfeiler des Finanzplatzes Schweiz bekannter zu machen. Er steht Behörden, Medien, Anlegern und weiteren Interessenten als Fach- und Anlaufstelle zur Verfügung.


Das Modell der unabhängigen Vermögensverwaltung ist international weniger bekannt als das Private Banking. Der VSV engagiert sich deshalb bei schweizerischen, behördlichen Aktivitäten zur Landeswerbung an ausgewählten ausländischen Standorten.

 

Steuern und Abgaben

Der intensive, internationale Wettbewerb der Finanzplätze zwingt zu einer aktiven Beobachtung und gezielten Einflussnahme. Der VSV verfolgt das Geschehen aufmerksam und steht seinen Mitgliedern mit Informationen beratend zur Seite.

 

Intereressen- vertretung

Erfolg für die "Unabhängigen" beim neuen Kollektiv- anlagengesetz

 

Anfangs 2007 trat das neue schweizerische Kollektivanlagengesetz (KAG) in Kraft. Aus Sicht der unabhängigen schweizerischen Vermögensverwalter kann dieses neue Gesetz als ausserordentlicher Fortschritt betrachtet werden.

 

Die schweizerischen Vermögensverwalter können neu «eigene» Anlagefonds an den wichtigen europäischen Fondsstandorten errichten und die Vermögensverwaltung auf dem schweizerischen «Heimmarkt» behalten. Im EWR domizilierte Anlagefonds, die in der Schweiz verwaltet werden, können gestützt auf den «europäischen Pass» neu von der Schweiz aus europaweit aktiv vermarktet werden. Damit überwinden die «Unabhängigen» europäische Zugangsbeschränkungen für Vermögensverwalter aus der Schweiz.


Das neue Gesetz schafft zudem Erleichterungen für den Vertrieb von Anteilen an Kollektivanlagen, die in der Schweiz nicht öffentlich beworben und vertrieben werden dürfen, sondern nur an qualifizierte Anleger vermittelt werden können. Als qualifizierte Anleger gelten neu unter anderen auch Privat- und Firmenkunden, die mit einem qualifizierten, unabhängigen Vermögensverwalter einen Vermögens-verwaltungsvertrag abgeschlossen haben. Voraussetzung dafür, dass ein unabhängiger Vermögensverwalter als qualifiziert eingestuft wird, ist der Anschluss an einen Branchenverband, der über Standesregeln für die Vermögens- verwaltungstätigkeit verfügt. Der VSV ist der einzige Branchenverband in der Schweiz, der für seine Mitglieder solche Standesregeln erlassen hat und deren Einhaltung auch überwacht und regelmässig kontrolliert. Die Bemühungen des VSV um die Selbstregulierung der unabhängigen Vermögensverwalter haben nun auch die Anerkennung des Gesetzgebers gefunden.

 


 
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