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Sind Sie an einer Mitgliedschaft als Aktivmitglied unter staatlicher Aufsicht interessiert?
Dann richten Sie Ihr Aufnahmegesuch einschliesslich der notwendigen Beilagen an das zuständige Regionalbüro (Zürich, Genf oder Lugano).
Mit der Einreichung des Aufnahmegesuchs sind eine einmalige Bearbeitungsgebühr und, bei Aufnahme in den Verband, eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten (vgl. S. 6 des Formulars «Aufnahmegesuch Aktivmitglied unter staatlicher Aufsicht»).
Der jährliche Mitgliederbeitrag für die Aktivmitgliedschaft wird jeweils von der Mitgliederversammlung für das Folgejahr festgesetzt. Wird ein Mitglied erst in der zweiten Jahreshälfte in den Verband aufgenommen, so ist nur noch die Hälfte des Jahresbeitrages zu entrichten.
Nachfolgende Unterlagen sind mit dem Aufnahmegesuch einzureichen:
Unterlagen zum Gesuchsteller:
Unterlagen über die verantwortlichen Personen: (Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder, Verantwortlicher für die Bekämpfung der Geldwäscherei und dessen Stellvertreter)
- Lebenslauf, datiert und unterzeichnet
- Zeugnis- und Diplomkopien (einfache Kopie)
Nachdem der VSV das vollständige Aufnahmegesuch einschliesslich aller nötigen Beilagen erhalten hat, wird es dem Vorstand zum Entscheid unterbreitet. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Verband.
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