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Tipps zur Auswahl eines Vermögensverwalters
Wie finde ich einen guten Vermögensverwalter, der das in ihn gesetzte Vertrauen verdient?
Der VSV empfiehlt Ihnen, sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören und nach persönlichen Empfehlungen zu fragen. Auch Treuhänder und Rechtsanwälte können Ihnen in der Regel Adressen von erfahrenen und bewährten Vermögensverwaltern angeben. Ein Patentrezept für 100-prozentige Sicherheit gibt es - wie überall - auch in diesem Bereich leider nicht.
Was zeichnet einen Vermögensverwalter aus, der Mitglied beim VSV ist?
Bei einem unabhängigen Vermögensverwalter, der dem VSV angeschlossen ist, haben Sie als Anleger die Gewissheit, dass er nicht nur auf die Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) überwacht wird, sondern auch auf die Einhaltung der VSV-eigenen Standesregeln. Diese geben dem Vermögensverwalter einen ethischen Standard für die Ausübung seiner Tätigkeit vor. Diese Standesregeln sind führend in der Schweizer Vermögensverwaltungsbranche. Ihre strengen Normen und Regeln machen die Mitgliedschaft beim VSV zu einem Gütesiegel für Qualität, Professionalität und Ethik. Als verantwortungsbewusster Branchenverband setzt sich der VSV für einen greifenden Anlegerschutz ein.
Wie kann ich als Anleger prüfen, ob ein Vermögensverwalter seriös ist?
Folgende Grundsätze können Ihnen bei der Auswahl eines Vermögensverwalters behilflich sein:
- Ist der Vermögensverwalter einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen oder direkt der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt? Denn nur dann darf ein Vermögensverwalter in der Schweiz tätig sein.
- Steht der Vermögensverwalter im Telefonbuch und ist er im Handelsregister eingetragen? Sind seine Büroräumlichkeiten sichtbar am Haus angeschrieben?
- Können Sie jederzeit mit Ihrem Vermögensverwalter einen Termin vereinbaren?
- Verlangen Sie Informationsunterlagen und Verträge vom Vermögensverwalter und überprüfen Sie diese.
- Der Vermögensverwalter sollte mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Anlageprofil erstellen. Hierzu sollte er Ihre finanzielle Situation, Anlageziele, Anlagehorizont und Ihre Risikoneigung sorgfältig analysieren.
- Der Vermögensverwalter sollte immer einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag mit Ihnen abschliessen. Dieser Vertrag sollte den Mindestinhalt gemäss Anhang A der Standesregeln enthalten.
Bei Unsicherheit steht Ihnen der VSV für Fragen gerne zur Verfügung.
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