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Aktivmitglieder unter staatlicher Aufsicht

 

Als Aktivmitglieder unter staatlicher Aufsicht können juristische Personen und Personengesellschaften aufgenommen werden, die als Haupterwerbstätigkeit die unabhängige Vermögensverwaltung betreiben und die diese Tätigkeit ausüben gestützt auf:

Nicht möglich ist die Aufnahme, wenn die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Bankbewilligung betrieben wird.


Aktivmitglieder unter staatlicher Aufsicht haben die Aufnahmevoraussetzungen für Aktivmitglieder zu erfüllen und die Standesregeln zur Ausübung der unabhängigen Vermögensverwaltung soweit anzuerkennen und einzuhalten, als sie nicht im Widerspruch zu den auf sie anwendbaren Bewilligungsvoraussetzungen stehen.

Beiträge und Gebühren 2011
  • Einmalige
    Bearbeitungs-
    gebühr
    CHF 1 000.-
    (exkl. MwSt)
  • Einmalige
    Aufnahme-
    gebühr
    CHF 1 500.-
    (exkl. MwSt)
  • Jährlicher
    Mitgliedschafts-
    beitrag
    CHF 3 300.-
    (exkl. MwSt)

 
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