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Aktivmitglieder unter staatlicher Aufsicht
Als Aktivmitglieder unter staatlicher Aufsicht können juristische Personen und Personengesellschaften aufgenommen werden, die als Haupterwerbstätigkeit die unabhängige Vermögensverwaltung betreiben und die diese Tätigkeit ausüben gestützt auf:
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eine Bewilligung gemäss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) für Vermögensverwalter/innen von schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen, Vertriebsträger und Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen.
Nicht möglich ist die Aufnahme, wenn die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Bankbewilligung betrieben wird.
Aktivmitglieder unter staatlicher Aufsicht haben die Aufnahmevoraussetzungen für Aktivmitglieder zu erfüllen und die Standesregeln zur Ausübung der unabhängigen Vermögensverwaltung soweit anzuerkennen und einzuhalten, als sie nicht im Widerspruch zu den auf sie anwendbaren Bewilligungsvoraussetzungen stehen.
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