22.12.2017 | SECO
Änderung des Anhangs 1 der Verordnung vom 1. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau (SR 946.231.138.3)
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 hat das zuständige UNO-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 21. Dezember 2017 angepasst.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.