VSV-Empfehlungen: Vermögensverwaltungsaufträge und Vermögensverwaltung mit Ermessen

 

placehold Von Patrick Dorner
Geschäftsführer, VSV

 

Mit dem Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und seiner Verordnung wurden die VSV-Standesregeln am 31. Dezember 2021 ausser Kraft gesetzt, da die anwendbaren Verhaltensregeln neu im Gesetz aufgenommen wurden.

Die früheren Standesregeln umfassten jedoch zwei Anhänge, für deren Inhalt es innerhalb des neuen Gesetzesrahmens keine Entsprechung gibt. Anhang A bezog sich auf den notwendigen Inhalt des Vermögensverwaltungsvertrages und Anhang B auf den Einsatz von Anlageinstrumenten bei Vermögensverwaltung nach freiem Ermessen.

Daher hat der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV), als der mit der Wahrung der Interessen und des Ansehens des Berufsstandes betraute Branchenverband, am 1. Januar 2022 Fachempfehlungen zu diesen Aspekten in Form von «Best Practices» veröffentlicht. Ohne diese Selbstregulierung wäre eine Regelungslücke für die Branche der Vermögensverwalter entstanden!

Diese Fachempfehlungen verändern weder die gesetzlichen Pflichten von Vermögensverwaltern im Generellen noch von Verbandsmitgliedern im Speziellen. Sie widerspiegeln das Verständnis des VSV von den gesetzlichen Vorgaben und halten fachliche Grundsätze für die Ausübung der Vermögensverwaltung in denjenigen Fällen fest, in denen die gesetzlichen Vorgaben lückenhaft sind. In diesem Sinne stellen sie eine Formalisierung der Branchenusanzen dar.

Es sei hiermit vermerkt, dass die SBVg ähnliche Bestimmungen für die Banken aufgestellt hat.

Die Empfehlungen finden Sie in französischer, deutscher und italienischer Sprache auf unserer Website:

- Recommandations Contrats de gestion de fortune et gestion de fortune discrétionnaire
- Empfehlungen Vermögensverwaltungsaufträge und Vermögensverwaltung mit Ermessen
- Raccomandazioni ASG - Mandati di gestione patrimoniale e gestione patrimoniale discrezionale