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Vermögensverwalter-Lizenz: Jetzt handeln!

Die dreijährige Frist für Vermögensverwalter und Trustees, um ein Gesuch bei der FINMA einzureichen, endet am 31. Dezember 2022, also in weniger als sieben Monaten.

 

Von Kenneth Ukoh
Vermögensverwalter und Trustees, Geschäftsbereich Asset Management, FINMA

 

Mit Blick auf das nahende Ende der Übergangfrist publizierte die FINMA am 4. Mai 2022 eine Aufsichtsmitteilung zum Fahrplan für den Bewilligungsprozess von Vermögensverwaltern und Trustees. Diese erläutert den Ablauf des Bewilligungsprozesses, die notwendigen Schritte und Fristen zur Erlangung einer Bewilligung. Bis Ende Mai haben erst rund 500 Institute ein vollständiges Bewilligungsgesuch bei der FINMA eingereicht. Davon hat die FINMA bereits 300 bewilligt.

Die gesetzliche Übergangsfrist kann von der FINMA nicht verlängert werden. Nur in unverschuldeten Einzelfällen kann die Frist für Institute erstreckt werden, die rechtzeitig alle notwendigen Schritte unternommen haben. Für die Institute gilt es somit jetzt ein nachhaltiges Geschäftsmodell anzustreben und die Weichen für die Geschäftsfortführung oder -einstellung ab 1. Januar 2023 zu stellen. Obwohl aktuell ein Grossteil der Branche weiterhin beabsichtigt, ein Gesuch einzureichen, haben rund 400 Institute der FINMA bereits mitgeteilt, dass sie keine Lizenz anstreben, da sie ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder neu ausrichten. Auch wer auf ein Bewilligungsgesuch verzichtet, sollte dies der FINMA mitteilen, um unnötige Untersuchungen zu vermeiden.

Wer bis Ende 2022 bei der FINMA ein Bewilligungsgesuch eingereicht hat, kann die Geschäftstätigkeit fortführen und wer vorab das Gesuch bis am 30. Juni 2022 einer Aufsichtsorganisation (AO) weiterleitet, ist dafür gut gerüstet. Institute, die den Schritt zur AO erst danach angehen, riskieren bei Verzögerungen im Ablauf die gesetzliche Frist bis Ende Jahr zu verpassen. Bei Fristverletzung ist ein Institut ab 1. Januar 2023 unerlaubt tätig und die FINMA ist verpflichtet, diese Fälle abzuklären und Massnahmen zu ergreifen. Eine Verletzung der Frist hat für das Institut aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.

Damit der Prozess bei der AO, und später bei der FINMA, reibungslos abläuft, muss das Gesuch sorgfältig vorbereitet werden. Auch gilt es die Instruktionen der AO umzusetzen, welche die Vorprüfung des Gesuchs nach Vorgabe der FINMA vornehmen. Mit einem qualitativ hochstehenden Gesuch können Kosten gespart und zügig eine Bewilligung erlangt werden. Auch kleine Unternehmen haben den Weg zur FINMA-Lizenz bereits erfolgreich gemeistert.

Mit Blick auf ihren Ruf und die Anerkennung auf dem Finanzplatz, hat die Branche ein Interesse daran, dass unseriöse agierende Institute keine Lizenz erhalten und aus dem Markt ausscheiden. Sowohl Kundeninnen und Kunden als auch Depotbanken werden ihre Geschäftsbeziehung zu Instituten, welche die Frist verpasst haben, genau prüfen. Institute, die den Bewilligungsprozess bereits angestossen haben, sind klar im Vorteil. Für die anderen gilt: Die Zeit zu handeln ist jetzt!

 

Kenneth Ukoh

Vermögensverwalter und Trustees
Geschäftsbereich Asset Management