Berufsbild Vermögensverwalter

Im Kontext der neuen Gesetze FINIG und FIDLEG hat der VSV ein Qualifikationsprofil für den Beruf des Vermögensverwalters ausgearbeitet. Dieses Berufsbild basiert auf umfassendem Fachwissen und Branchenkenntnissen sowie der Nähe des VSV zu den wichtigsten Akteuren. 
Dabei wurde das Profil anhand von Tätigkeiten und Handlungskompetenzen definiert; insbesondere für die Funktion des Geschäftsführers einer Vermögensverwaltung. Diese Tätigkeiten unterteilen sich in drei Bereiche: Unternehmen, Kunde und Portfolio. 
Mit der Veröffentlichung dieses Berufsbildes nimmt der VSV eine Vorreiterrolle ein und gibt dem Berufsstand mehr Visibilität. Zudem leistet der Verband dadurch einen Beitrag zur Definition des «qualifizierten Geschäftsführers» gemäss Art. 20 FINIG.